ADR-Code 333
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) nach ADR 2025.
pyrophorer flüssiger Stoff 3) Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) nach ADR 2025.
pyrophorer flüssiger Stoff 3) Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.