ADR-Code 64
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) nach ADR 2025.
giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) nach ADR 2025.
giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig