ADR-Code 664
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) nach ADR 2025.
sehr giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) nach ADR 2025.
sehr giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig