ADR-Code 84
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) nach ADR 2025.
ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) nach ADR 2025.
ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig