ADR-Code 884
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) nach ADR 2025.
stark ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) nach ADR 2025.
stark ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig