ADR-Code S8
Vorschriften für den Betrieb (S) nach ADR 2025.
Wenn eine Beförderungseinheit mehr als 2000 kg dieses Gutes befördert, dürfen Halte aus Betriebsgrün- den während der Beförderung möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zu- lässig.
Stoffe mit Code S8
- UN 3103 — ORGANISCHES PEROXID TYP C, FLÜSSIG
- UN 3104 — ORGANISCHES PEROXID TYP C, FEST
- UN 3113 — ORGANISCHES PEROXID TYP C, FLÜSSIG, TEMPE- ...
- UN 3114 — ORGANISCHES PEROXID TYP C, FEST, TEMPE- RAT...
- UN 3223 — SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FLÜSSIG
- UN 3224 — SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FEST
- UN 3233 — SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FLÜSSIG, T...
- UN 3234 — SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FEST, TEMP...