ADR-Code TP18
Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks (TP) nach ADR 2025.
Die Temperatur muss zwischen 18 °C und 40 °C gehalten werden. Ortsbewegliche Tanks, die erstarrte Methacrylsäure enthalten, dürfen während der Beförderung nicht wieder aufgeheizt werden. ( ) − α + = f r t t 1 97 ad Füllungsgr ( ) − α + = f r t t 1 95 ad Füllungsgr