ADR-Code TP21
Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks (TP) nach ADR 2025.
Die Wanddicke des Tankkörpers darf nicht geringer sein als 8 mm. Die Tanks müssen mindestens alle 2,5 Jahre einer Wasserdruckprüfung und einer Prüfung des inneren Zustands unterzogen werden.