ADR-Code TP25
Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks (TP) nach ADR 2025.
Schwefeltrioxid, mindestens 99,95 % rein, darf ohne Inhibitor in Tanks befördert werden, vorausgesetzt, seine Temperatur wird bei 32,5 °C oder darüber gehalten.
Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks (TP) nach ADR 2025.
Schwefeltrioxid, mindestens 99,95 % rein, darf ohne Inhibitor in Tanks befördert werden, vorausgesetzt, seine Temperatur wird bei 32,5 °C oder darüber gehalten.