ADR-Code TP41
Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks (TP) nach ADR 2025.
Mit Zustimmung der zuständigen Behörde kann die alle zweieinhalb Jahre durchzuführende innere Untersuchung entfallen oder durch andere Prüfverfahren ersetzt werden, vorausgesetzt, der ortsbewegliche Tank ist für die ausschliessliche Beförderung der metallorganischen Stoffe vorgesehen, denen diese Sondervorschrift zugeordnet ist. Diese Untersuchung ist jedoch erforderlich, wenn die Vorschriften des Absatzes 6.7.2.19.7 erfüllt sind.
Stoffe mit Code TP41
- UN 3393 — PYROPHORER METALLORGANISCHER FESTER STOFF, ...
- UN 3394 — PYROPHORER METALLORGANISCHER FLÜSSIGER STOF...
- UN 3395 — MIT WASSER REAGIERENDER METALLORGANISCHER F...
- UN 3396 — MIT WASSER REAGIERENDER METALLORGANISCHER F...
- UN 3397 — MIT WASSER REAGIERENDER METALLORGANISCHER F...
- UN 3398 — MIT WASSER REAGIERENDER METALLORGANISCHER F...
- UN 3399 — MIT WASSER REAGIERENDER METALLORGANISCHER F...