ADR-Code TU31
Vorschriften für die Verwendung von Tanks (TU) nach ADR 2025.
Tanks dürfen nur mit 1 kg je Liter Fassungsraum gefüllt werden.
Vorschriften für die Verwendung von Tanks (TU) nach ADR 2025.
Tanks dürfen nur mit 1 kg je Liter Fassungsraum gefüllt werden.