ADR-Code TU33
Vorschriften für die Verwendung von Tanks (TU) nach ADR 2025.
Tanks müssen mindestens zu 88 % und dürfen höchstens bis zu 92 % ihres Fassungsraumes oder mit 2,86 kg je Liter Fassungsraum gefüllt werden.
Vorschriften für die Verwendung von Tanks (TU) nach ADR 2025.
Tanks müssen mindestens zu 88 % und dürfen höchstens bis zu 92 % ihres Fassungsraumes oder mit 2,86 kg je Liter Fassungsraum gefüllt werden.