ADR-Code TU37
Vorschriften für die Verwendung von Tanks (TU) nach ADR 2025.
Die Beförderung in Tanks ist begrenzt auf Stoffe, die Krankheitserreger enthalten, aber eigentlich keine ernsthafte Gefahr darstellen und gegen die, obwohl sie bei Exposition eine ernste Infektion verursachen können, eine wirksame Behandlung und Vorbeugung verfügbar ist, so dass das Risiko einer Infektions- übertragung begrenzt ist (d. h. mässiges individuelles Risiko und geringes Risiko für die Allgemeinheit).