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Verpackungsanweisung P143

ADR 2025 — Verpackungsanweisung P143, Kapitel 4.1.

P 142 VERPACKUNGSANWEISUNG P 142 Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Vorschriften des Abschnitts 4.1.5 erfüllt sind: Innenverpackungen Zwischenverpackungen Aussenverpackungen Säcke aus Papier aus Kunststoff Behälter aus Pappe aus Metall aus Kunststoff aus Holz Einwickler aus Papier Horden mit unterteilenden Trenn- wänden aus Kunststoff nicht erforderlich Kisten aus Stahl (4A) aus Aluminium (4B) aus einem anderen Metall (4N) aus Naturholz, einfach (4C1) aus Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) aus Sperrholz (4D) aus Holzfaserwerkstoff (4F) aus Pappe (4G) aus starrem Kunststoff (4H2) Fässer aus Stahl (1A1, 1A2) aus Aluminium (1B1, 1B2) aus einem anderen Metall (1N1, 1N2) aus Sperrholz (1D) aus Pappe (1G) aus Kunststoff (1H1, 1H2) P 143 VERPACKUNGSANWEISUNG P 143 Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Vorschriften des Abschnitts 4.1.5 erfüllt sind: Innenverpackungen Zwischenverpackungen Aussenverpackungen Säcke aus Kraftpapier aus Kunststoff aus Textilgewebe aus Textilgewebe, gummiert Behälter aus Pappe aus Metall aus Kunststoff aus Holz Horden mit unterteilenden Trenn- wänden aus Kunststoff aus Holz nicht erforderlich Kisten aus Stahl (4A) aus Aluminium (4B) aus einem anderen Metall (4N) aus Naturholz, einfach (4C1) aus Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) aus Sperrholz (4D) aus Holzfaserwerkstoff (4F) aus Pappe (4G) aus starrem Kunststoff (4H2) Fässer aus Stahl (1A1, 1A2) aus Aluminium (1B1, 1B2) aus einem anderen Metall (1N1, 1N2) aus Sperrholz (1D) aus Pappe (1G) aus Kunststoff (1H1, 1H2) Zusätzliche Vorschrift Anstelle der oben genannten Innenund Aussenverpackungen dürfen Kombinationsverpackungen (6HH2) (Kunststoffge- fäss in einer Kiste aus starrem Kunststoff) verwendet werden. Sondervorschrift für die Verpackung PP 76 Werden für die UN-Nummern 0271, 0272, 0415 und 0491 Verpackungen aus Metall verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass ein Explosionsrisiko infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äusserer Ursachen verhindert wird.

Stoffe mit Verpackungsanweisung P143