Sondervorschrift 348
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 348, Kapitel 3.3.
Nach dem 31. Dezember 2011 hergestellte Lithiumbatterien und nach dem 31. Dezember 2025 hergestellte Natrium-Ionen-Batterien müssen auf dem Aussengehäuse mit der Nennenergie in Wattstunden gekennzeichnet sein.