Sondervorschrift 349
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 349, Kapitel 3.3.
Gemische eines Hypochlorits mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen. UN 1791 Hypochloritlösung ist ein Stoff der Klasse 8.
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 349, Kapitel 3.3.
Gemische eines Hypochlorits mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen. UN 1791 Hypochloritlösung ist ein Stoff der Klasse 8.