Sondervorschrift 351
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 351, Kapitel 3.3.
Ammoniumchlorat und seine wässerigen Lösungen sowie Gemische eines Chlorats mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen.
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 351, Kapitel 3.3.
Ammoniumchlorat und seine wässerigen Lösungen sowie Gemische eines Chlorats mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen.