Sondervorschrift 353
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 353, Kapitel 3.3.
Ammoniumpermanganat und seine wässerigen Lösungen sowie Gemische eines Permanganats mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen.
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 353, Kapitel 3.3.
Ammoniumpermanganat und seine wässerigen Lösungen sowie Gemische eines Permanganats mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen.