Sondervorschrift 607
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 607, Kapitel 3.3.
Gemische von Kaliumnitrat und Natriumnitrit mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen.
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 607, Kapitel 3.3.
Gemische von Kaliumnitrat und Natriumnitrit mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen.