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Sondervorschrift 642

ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 642, Kapitel 3.3.

Diese Eintragung der UN-Modellvorschriften darf nicht für die Beförderung von Düngemittellösung mit freiem Ammoniak verwendet werden, es sei denn, dies ist im Rahmen des Unterabschnitts 1.1.4.2 zugelassen. Für die Beförderung von Ammoniaklösung siehe ansonsten die UN-Nummern 2073, 2672 und 3318.

Stoffe mit Sondervorschrift 642