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Lite Pro
Gefahrzettel 4.2
UN 1374

FISCHMEHL (FISCHABFALL), NICHT STABILISIERT

ADR 2025 · Klasse 4.2 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
4.2
Klassif.
S2
Verp.-Gruppe
II
Gefahrzettel
4.2
Beförd.-Kat.
2 (D/E)
Klasse
4.2
Klassifizierungscode
S2
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
4.2 Gefahrzettel 4.2
Sondervorschriften
300
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E2
Verpackungsanweisungen
P410 IBC08
Sondervorschriften Verpackung
B4
Zusammenpackung
MP14
Tankanweisung
T3
Sondervorschriften Tank
TP33
Fahrzeugtyp
AT
Beförderungskategorie
2 (D/E)
Sondervorschriften Beförderung
V1
Gefahrnummer
40
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 300

Fischmehl, Fischabfälle und Krillmehl dürfen nicht verladen werden, wenn die Temperatur zum Zeitpunkt des Verladens mehr als 35 °C oder 5 °C mehr als die Umgebungstemperatur beträgt, je nachdem, welcher der beiden Werte höher ist.

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