Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 2.2
UN 1977

STICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG

ADR 2025 · Klasse 2 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
2
Klassif.
3A
Gefahrzettel
2.2
Beförd.-Kat.
3 (C/E)
Klasse
2
Klassifizierungscode
3A
Gefahrzettel
2.2 Gefahrzettel 2.2
Sondervorschriften
345 346 593
Begrenzte Mengen
120 ml
Freigestellte Mengen
E1
Verpackungsanweisungen
P203
Zusammenpackung
MP9
Tankanweisung
T75
Sondervorschriften Tank
TP5
Tankcodierung
RxBN
Sondervorschriften Tankcodierung
TU19 TA4 TT9
Fahrzeugtyp
AT
Beförderungskategorie
3 (C/E)
Sondervorschriften Beförderung
V5 CV9 CV11 CV36 S20
Gefahrnummer
22
Freimenge
1000 kg/L

Sondervorschriften

SP 345

Dieses Gas, das in offenen Kryo-Behältern mit einem höchsten Fassungsraum von einem Liter und Doppelwänden aus Glas enthalten ist, bei denen der Zwischenraum zwischen der Innenund Aussenwand luftleer (vakuumisoliert) ist, unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, vorausgesetzt, jeder Behälter wird in einer Aussenverpackung mit ausreichendem Polstermaterial oder saugfähigem Material befördert, um ihn vor Beschädigungen durch Stoss zu schützen.

SP 346

Offene Kryo-Behälter, die den Vorschriften der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen und keine gefährlichen Güter mit Ausnahme von UN 1977 Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig, der vollständig von einem porösen Material aufgesaugt ist, enthalten, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR.

SP 593

Dieses Gas unterliegt, wenn es für die Kühlung von Gütern verwendet wird, welche die Kriterien keiner Klasse erfüllen, z. B. medizinische oder biologische Proben, mit Ausnahme des Abschnitts 5.5.3 nicht den Vorschriften des ADR, wenn es in doppelwandigen Gefässen, die den für offene Kryo-Behälter anwendbaren Vorschriften des Absatzes (6) in der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen, enthalten ist.

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