Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 4.1
UN 2907

ISOSORBIDDINITRAT, MISCHUNG mit mindestens 60 % Lactose, Mannose, Stärke oder Calciumhydrogenphosphat

ADR 2025 · Klasse 4.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
4.1
Klassif.
D
Verp.-Gruppe
II
Gefahrzettel
4.1
Beförd.-Kat.
2 (B)
Klasse
4.1
Klassifizierungscode
D
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
4.1 Gefahrzettel 4.1
Sondervorschriften
28 127
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P406 IBC06
Sondervorschriften Verpackung
PP26 PP80 B12
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
2 (B)
Sondervorschriften Beförderung
V11 S14
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 28

Dieser Stoff darf nur dann nach den Vorschriften der Klasse 3 oder 4.1 befördert werden, wenn er so verpackt ist, dass der Prozentsatz des Verdünnungsmittels zu keiner Zeit während der Beförderung unter den angegebenen Wert fällt (siehe Absätze 2.2.3.1.1 und 2.2.41.1.18). In den Fällen, in denen das Verdün-nungsmittel nicht angegeben ist, muss der Stoff so verpackt sein, dass die Menge des explosiven Stoffes den angegebenen Wert nicht überschreitet.

SP 127

Ein anderer inerter Stoff oder ein anderes inertes Stoffgemisch darf verwendet werden, vorausgesetzt, dieser inerte Stoff hat gleiche Phlegmatisierungseigenschaften.

Verwandte Stoffe in Klasse 4.1