ADR-Code CV14
Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung (CV) nach ADR 2025.
Die Güter müssen während der Beförderung vor direkter Sonneneinstrahlung und Wärmeentwicklung geschützt sein. Die Versandstücke dürfen nur an kühlen und gut belüfteten Orten, entfernt von Wärmequellen gelagert werden.