Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
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Gefahrzettel 4.1
UN 3242

AZODICARBONAMID

ADR 2025 · Klasse 4.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
4.1
Klassif.
SR1
Verp.-Gruppe
II
Gefahrzettel
4.1
Beförd.-Kat.
2 (D)
Klasse
4.1
Klassifizierungscode
SR1
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
4.1 Gefahrzettel 4.1
Sondervorschriften
215 638
Begrenzte Mengen
1 kg
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P409
Zusammenpackung
MP2
Tankanweisung
T3
Sondervorschriften Tank
TP33
Fahrzeugtyp
AT
Beförderungskategorie
2 (D)
Sondervorschriften Beförderung
CV14 S24
Gefahrnummer
40
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 215

Diese Eintragung gilt nur für den technisch reinen Stoff oder für Zubereitungen mit diesem Stoff, die eine SADT über 75 °C haben; sie gilt deshalb nicht für Zubereitungen, die selbstzersetzliche Stoffe sind (selbstzersetzliche Stoffe siehe Unterabschnitt 2.2.41.4). Homogene Gemische mit höchstens 35 Masse-% Azodicarbonamid und mindestens 65 % eines inerten Stoffes unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, sofern nicht die Kriterien einer anderen Klasse erfüllt werden.

SP 638

Dieser Stoff ist ein mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandter Stoff (siehe Absatz 2.2.41.1.19).

Verwandte Stoffe in Klasse 4.1