Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
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ADR-Code CV25

Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung (CV) nach ADR 2025.

(1) Die Versandstücke müssen so verstaut sein, dass sie leicht zugänglich sind. (2) Wenn Versandstücke bei einer Umgebungstemperatur von höchstens 15 °C oder gekühlt zu befördern sind, muss diese Temperatur während des Umladens oder der Zwischenlagerung eingehalten werden. (3) Die Versandstücke dürfen nur an kühlen Orten, entfernt von Wärmequellen gelagert werden.

Stoffe mit Code CV25