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Lite Pro
Gefahrzettel 6.2
UN 2814

ANSTECKUNGSGEFÄHRLI- CHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN

ADR 2025 · Klasse 6.2 · 3 Varianten · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
6.2
Klassif.
I1
Gefahrzettel
6.2
Beförd.-Kat.
0 (-)

Variante 1

Klasse
6.2
Klassifizierungscode
I1
Gefahrzettel
6.2 Gefahrzettel 6.2
Sondervorschriften
318
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P620
Zusammenpackung
MP5
Beförderungskategorie
0 (-)
Sondervorschriften Beförderung
CV13 CV25 CV26 CV28 S3 S9 S15
Freimenge
keine

Variante 2: ANSTECKUNGSGEFÄHRLI- CHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN, in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff

Klasse
6.2
Klassifizierungscode
I1
Gefahrzettel
6.2 + 2. 2 Gefahrzettel 6.2
Sondervorschriften
318
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P620
Zusammenpackung
MP5
Beförderungskategorie
0 (E)
Sondervorschriften Beförderung
CV13 CV25 CV26 CV28 S3 S9 S15
Freimenge
keine

Variante 3: ANSTECKUNGSGEFÄHRLI- CHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN (nur tierische Stoffe)

Klasse
6.2
Klassifizierungscode
I1
Gefahrzettel
6.2 Gefahrzettel 6.2
Sondervorschriften
318
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P620
Zusammenpackung
MP5
Tankanweisung
BK1 BK2
Beförderungskategorie
0 (E)
Sondervorschriften Beförderung
CV13 CV25 CV26 CV28 S3 S9 S15
Gefahrnummer
606
Freimenge
keine

Sondervorschriften

SP 318

Für Zwecke der Dokumentation ist die offizielle Benennung für die Beförderung durch die technische Be-nennung zu ergänzen (siehe Unterabschnitt 3.1.2.8). Wenn die zu befördernden ansteckungsgefährlichen Stoffe nicht bekannt sind, jedoch der Verdacht besteht, dass sie den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A und für eine Zuordnung zur UN-Nummer 2814 oder 2900 entsprechen, muss im Beförderungspapier der Wortlaut «Verdacht auf ansteckungsgefährlichen Stoff der Kategorie A» nach der offiziellen Benennung für die Beförderung in Klammern angegeben werden.

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