
UN 2814
ANSTECKUNGSGEFÄHRLI- CHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN
ADR 2025 · Klasse 6.2 · 3 Varianten · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 6.2
- Klassif.
- I1
- Gefahrzettel
- 6.2
- Beförd.-Kat.
- 0 (-)
Variante 1
Variante 2: ANSTECKUNGSGEFÄHRLI- CHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN, in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff
Variante 3: ANSTECKUNGSGEFÄHRLI- CHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN (nur tierische Stoffe)
Sondervorschriften
SP 318
Für Zwecke der Dokumentation ist die offizielle Benennung für die Beförderung durch die technische Be-nennung zu ergänzen (siehe Unterabschnitt 3.1.2.8). Wenn die zu befördernden ansteckungsgefährlichen Stoffe nicht bekannt sind, jedoch der Verdacht besteht, dass sie den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A und für eine Zuordnung zur UN-Nummer 2814 oder 2900 entsprechen, muss im Beförderungspapier der Wortlaut «Verdacht auf ansteckungsgefährlichen Stoff der Kategorie A» nach der offiziellen Benennung für die Beförderung in Klammern angegeben werden.