ADR-Code CV26
Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung (CV) nach ADR 2025.
Die Holzteile des Fahrzeugs oder Containers, die mit diesen Stoffen in Berührung gekommen sind, müssen entfernt und verbrannt werden.
Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung (CV) nach ADR 2025.
Die Holzteile des Fahrzeugs oder Containers, die mit diesen Stoffen in Berührung gekommen sind, müssen entfernt und verbrannt werden.