ADR-Code TU12
Vorschriften für die Verwendung von Tanks (TU) nach ADR 2025.
Bei wechselweiser Verwendung müssen vor und nach der Beförderung dieses Stoffes aus den Tankkör- pern und ihren Ausrüstungen sämtliche Rückstände entfernt werden.
Vorschriften für die Verwendung von Tanks (TU) nach ADR 2025.
Bei wechselweiser Verwendung müssen vor und nach der Beförderung dieses Stoffes aus den Tankkör- pern und ihren Ausrüstungen sämtliche Rückstände entfernt werden.