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Lite Pro
Gefahrzettel 5.1
UN 2426

AMMONIUMNITRAT, FLÜSSIG (heisse konzentrierte Lösung)

ADR 2025 · Klasse 5.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
5.1
Klassif.
O1
Gefahrzettel
5.1
Beförd.-Kat.
0 (E)
Klasse
5.1
Klassifizierungscode
O1
Gefahrzettel
5.1 Gefahrzettel 5.1
Sondervorschriften
252
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Tankanweisung
T7
Sondervorschriften Tank
TP1 TP16 TP17
Tankcodierung
L4BV(+)
Sondervorschriften Tankcodierung
TU3 TU12 TU29 TC3 TE9 TE10 TA1
Fahrzeugtyp
AT
Beförderungskategorie
0 (E)
Sondervorschriften Beförderung
S23
Gefahrnummer
59
Freimenge
keine

Sondervorschriften

SP 252

(1) Heisse konzentrierte Lösungen von Ammoniumnitrat dürfen unter dieser Eintragung befördert werden, vorausgesetzt: a) die Lösung enthält höchstens 93 % Ammoniumnitrat, b) die Lösung enthält mindestens 7 % Wasser, c) die Lösung enthält höchstens 0,2 % brennbare Stoffe, d) die Lösung enthält keine Chlorverbindungen in Mengen, bei denen der Anteil der Chlorid-Ionen mehr als 0,02 % beträgt, e) der bei 25 °C gemessene pH-Wert einer zehnprozentigen wässerigen Lösung des Stoffes liegt zwischen 5 und 7 und f) die höchstzulässige Beförderungstemperatur der Lösung beträgt 140 °C. (2) Darüber hinaus unterliegen heisse konzentrierte Lösungen von Ammoniumnitrat nicht den Vorschriften des ADR, vorausgesetzt: a) die Lösung enthält höchstens 80 % Ammoniumnitrat, b) die Lösung enthält höchstens 0,2 % brennbare Stoffe, c) das Ammoniumnitrat bleibt unter allen Beförderungsbedingungen gelöst und d) die Lösung erfüllt nicht die Kriterien einer anderen Klasse.

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