ADR-Code TU29
Vorschriften für die Verwendung von Tanks (TU) nach ADR 2025.
Tanks dürfen nur bis zu 97 % ihres Fassungsraumes gefüllt werden, und die höchste Temperatur nach der Füllung darf 140 °C nicht überschreiten.
Vorschriften für die Verwendung von Tanks (TU) nach ADR 2025.
Tanks dürfen nur bis zu 97 % ihres Fassungsraumes gefüllt werden, und die höchste Temperatur nach der Füllung darf 140 °C nicht überschreiten.