ADR-Code TU36
Vorschriften für die Verwendung von Tanks (TU) nach ADR 2025.
Der Füllungsgrad nach Unterabschnitt 4.3.2.2 darf bei einer Bezugstemperatur von 15 °C 93 % des Fassungsraumes nicht übersteigen.
Vorschriften für die Verwendung von Tanks (TU) nach ADR 2025.
Der Füllungsgrad nach Unterabschnitt 4.3.2.2 darf bei einer Bezugstemperatur von 15 °C 93 % des Fassungsraumes nicht übersteigen.