Sondervorschrift 316
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 316, Kapitel 3.3.
Diese Eintragung gilt nur für Calciumhypochlorit, trocken, das in Form nicht krümelnder Tabletten befördert wird.
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 316, Kapitel 3.3.
Diese Eintragung gilt nur für Calciumhypochlorit, trocken, das in Form nicht krümelnder Tabletten befördert wird.