
UN 0159
PULVERROHMASSE, ANGEFEUCHTET mit mindestens 25 Masse-% Wasser
ADR 2025 · Klasse 1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 1
- Klassif.
- 1.3C
- Gefahrzettel
- 1
- Beförd.-Kat.
- 1 (C5000D)
- Klasse
- 1
- Klassifizierungscode
- 1.3C
- Gefahrzettel
- 1

- Sondervorschriften
- 266
- Begrenzte Mengen
- 0
- Freigestellte Mengen
- E0
- Verpackungsanweisungen
- P111
- Sondervorschriften Verpackung
- PP43
- Zusammenpackung
- MP20
- Freimenge
- 20 kg/L
Sondervorschriften
SP 266
Dieser Stoff darf, wenn er weniger Alkohol, Wasser oder Phlegmatisierungsmittel als angegeben enthält, nicht befördert werden, es sei denn, die zuständige Behörde hat eine besondere Genehmigung erteilt (siehe Unterabschnitt 2.2.1.1).