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Lite Pro
UN 0190

EXPLOSIVSTOFF, MUSTER, ausser Initialsprengstoff

ADR 2025 · Klasse 1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
1
Beförd.-Kat.
0 (E)
Klasse
1
Sondervorschriften
16 274
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P101
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
0 (E)
Sondervorschriften Beförderung
V2 CV1 CV2 CV3 S1
Freimenge
keine

Sondervorschriften

SP 16

Muster von neuen oder bereits bestehenden explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff, die unter anderem zu Versuchs-, Zuordnungs-, Forschungsund Entwicklungszwecken, zu Qualitätskontrollzwecken oder als Handelsmuster befördert werden, dürfen nach den Vorschriften der zuständigen Behörde befördert werden (siehe Absatz 2.2.1.1.3). Die Masse nicht angefeuchteter oder nicht desensibilisierter explosiver Muster ist entsprechend den Vorschriften der zuständigen Behörde auf 10 kg in kleinen Versandstücken begrenzt. Die Masse angefeuchteter oder desensibilisierter Muster ist auf 25 kg begrenzt.

SP 274

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

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