
UN 0349
GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
ADR 2025 · Klasse 1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 1
- Klassif.
- 1.4S
- Gefahrzettel
- 1.4
- Beförd.-Kat.
- 4 (E)
- Klasse
- 1
- Klassifizierungscode
- 1.4S
- Gefahrzettel
- 1.4

- Begrenzte Mengen
- 0
- Freigestellte Mengen
- E0
- Verpackungsanweisungen
- P101
- Zusammenpackung
- MP2
- Freimenge
- unbegrenzt
Sondervorschriften
SP 178
Diese Bezeichnung darf nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde des Ursprungslandes verwendet werden (siehe Absatz 2.2.1.1.3) und nur dann, wenn keine andere geeignete Bezeichnung in Kapitel 3.2 Tabelle A enthalten ist.
SP 274
Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.
SP 347
Diese Eintragung darf nur verwendet werden, wenn die Ergebnisse der Prüfreihe 6 d) des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I gezeigt haben, dass alle aus der Funktion herrührenden Gefahren auf das Innere des Versandstücks beschränkt bleiben.