
UN 0433
PULVERROHMASSE, ANGEFEUCHTET mit nicht weniger als 17 Masse-% Alkohol
ADR 2025 · Klasse 1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 1
- Klassif.
- 1.1C
- Gefahrzettel
- 1
- Beförd.-Kat.
- 1 (B1000C)
- Klasse
- 1
- Klassifizierungscode
- 1.1C
- Gefahrzettel
- 1

- Sondervorschriften
- 266
- Begrenzte Mengen
- 0
- Freigestellte Mengen
- E0
- Verpackungsanweisungen
- P111
- Zusammenpackung
- MP20
- Freimenge
- 20 kg/L
Sondervorschriften
SP 266
Dieser Stoff darf, wenn er weniger Alkohol, Wasser oder Phlegmatisierungsmittel als angegeben enthält, nicht befördert werden, es sei denn, die zuständige Behörde hat eine besondere Genehmigung erteilt (siehe Unterabschnitt 2.2.1.1).