
UN 0472
GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
ADR 2025 · Klasse 1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 1
- Klassif.
- 1.4F
- Gefahrzettel
- 1.4
- Beförd.-Kat.
- 2 (E)
- Klasse
- 1
- Klassifizierungscode
- 1.4F
- Gefahrzettel
- 1.4

- Begrenzte Mengen
- 0
- Freigestellte Mengen
- E0
- Verpackungsanweisungen
- P101
- Zusammenpackung
- MP2
- Freimenge
- 333 kg/L
Sondervorschriften
SP 178
Diese Bezeichnung darf nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde des Ursprungslandes verwendet werden (siehe Absatz 2.2.1.1.3) und nur dann, wenn keine andere geeignete Bezeichnung in Kapitel 3.2 Tabelle A enthalten ist.
SP 274
Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.