Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 1.4
UN 0503

SICHERHEITSEINRICHTUN- GEN, PYROTECHNISCH

ADR 2025 · Klasse 1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
1
Klassif.
1.4G
Gefahrzettel
1.4
Beförd.-Kat.
2 (E)
Klasse
1
Klassifizierungscode
1.4G
Gefahrzettel
1.4 Gefahrzettel 1.4
Sondervorschriften
235 289
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P135
Zusammenpackung
MP23
Beförderungskategorie
2 (E)
Sondervorschriften Beförderung
V2 CV1 CV2 CV3 S1
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 235

Diese Eintragung gilt für Gegenstände, die explosive Stoffe der Klasse 1 enthalten und die auch gefährliche Güter anderer Klassen enthalten können. Diese Gegenstände werden zur Erhöhung der Sicherheit in Fahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen, z. B. als Airbag-Gasgeneratoren, Airbag-Module, Gurtstraffer und pyromechanische Einrichtungen verwendet.

SP 289

Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung, und Sicherheitseinrichtungen, pyrotechnisch, die in Fahrzeugen, Wagen, Schiffen oder Flugzeugen oder einbaufertigen Teilen, wie Lenksäulen, Türfüllungen, Sitze usw., montiert sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Verwandte Stoffe in Klasse 1