

UN 1571
BARIUMAZID, ANGEFEUCHTET mit mindestens 50 Masse-% Wasser
ADR 2025 · Klasse 4.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 4.1
- Klassif.
- DT
- Verp.-Gruppe
- I
- Gefahrzettel
- 4.1 +6.1
- Beförd.-Kat.
- 1 (B)
- Klasse
- 4.1
- Klassifizierungscode
- DT
- Verpackungsgruppe
- I
- Begrenzte Mengen
- 0
- Freigestellte Mengen
- E0
- Verpackungsanweisungen
- P406
- Zusammenpackung
- MP2
- Freimenge
- 20 kg/L
Sondervorschriften
SP 28
Dieser Stoff darf nur dann nach den Vorschriften der Klasse 3 oder 4.1 befördert werden, wenn er so verpackt ist, dass der Prozentsatz des Verdünnungsmittels zu keiner Zeit während der Beförderung unter den angegebenen Wert fällt (siehe Absätze 2.2.3.1.1 und 2.2.41.1.18). In den Fällen, in denen das Verdün-nungsmittel nicht angegeben ist, muss der Stoff so verpackt sein, dass die Menge des explosiven Stoffes den angegebenen Wert nicht überschreitet.
SP 568
Bariumazid mit einem Wassergehalt unter dem vorgeschriebenen Grenzwert ist der Klasse 1 UN-Nummer 0224 zugeordnet.