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Gefahrzettel 4.1Gefahrzettel 6.1
UN 1571

BARIUMAZID, ANGEFEUCHTET mit mindestens 50 Masse-% Wasser

ADR 2025 · Klasse 4.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
4.1
Klassif.
DT
Verp.-Gruppe
I
Gefahrzettel
4.1 +6.1
Beförd.-Kat.
1 (B)
Klasse
4.1
Klassifizierungscode
DT
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
4.1 + 6.1 Gefahrzettel 4.1 Gefahrzettel 6.1
Sondervorschriften
28 568
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P406
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
1 (B)
Sondervorschriften Beförderung
CV28 S14
Freimenge
20 kg/L

Sondervorschriften

SP 28

Dieser Stoff darf nur dann nach den Vorschriften der Klasse 3 oder 4.1 befördert werden, wenn er so verpackt ist, dass der Prozentsatz des Verdünnungsmittels zu keiner Zeit während der Beförderung unter den angegebenen Wert fällt (siehe Absätze 2.2.3.1.1 und 2.2.41.1.18). In den Fällen, in denen das Verdün-nungsmittel nicht angegeben ist, muss der Stoff so verpackt sein, dass die Menge des explosiven Stoffes den angegebenen Wert nicht überschreitet.

SP 568

Bariumazid mit einem Wassergehalt unter dem vorgeschriebenen Grenzwert ist der Klasse 1 UN-Nummer 0224 zugeordnet.

Verwandte Stoffe in Klasse 4.1