

UN 1802
PERCHLORSÄURE mit höchstens 50 Masse-% Säure
ADR 2025 · Klasse 8 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 8
- Klassif.
- CO1
- Verp.-Gruppe
- II
- Gefahrzettel
- 8 +5.1
- Beförd.-Kat.
- 2 (E)
- Klasse
- 8
- Klassifizierungscode
- CO1
- Verpackungsgruppe
- II
- Sondervorschriften
- 522
- Begrenzte Mengen
- 1 L
- Freigestellte Mengen
- E0
- Zusammenpackung
- MP3
- Tankanweisung
- T7
- Sondervorschriften Tank
- TP2
- Tankcodierung
- L4BN
- Fahrzeugtyp
- AT
- Sondervorschriften Beförderung
- CV24
- Gefahrnummer
- 85
- Freimenge
- 333 kg/L
Sondervorschriften
SP 522
UN 1873 Perchlorsäure, wässerige Lösung mit mehr als 50 Masse-%, aber höchstens 72 Masse-% reiner Säure, ist ein Stoff der Klasse 5.1. Perchlorsäure, wässerige Lösungen mit mehr als 72 Masse-% reiner Säure, oder Gemische von Perchlorsäure mit anderen flüssigen Stoffen als Wasser sind zur Beförderung nicht zugelassen.