

TETRAMETHYLAMMONIUM- HYDROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG mit mehr als 2,5 %, aber weniger als 25 % Tetramethylammoniumhydroxid
ADR 2025 · Klasse 8 · 2 Varianten · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 8
- Klassif.
- CT1
- Verp.-Gruppe
- II
- Gefahrzettel
- 8 +6.1
- Beförd.-Kat.
- 2 (E)
Variante 1 — Verpackungsgruppe II
Variante 2 — Verpackungsgruppe III: TETRAMETHYLAMMONIUM- HYDROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG mit höchstens 2,5 % Tetramethylammoniumhydroxid
Sondervorschriften
SP 279
Anstelle der strikten Anwendung der Klassifizierungskriterien des ADR wurde dieser Stoff auf Grund von Erfahrungen in Bezug auf den Menschen klassifiziert oder einer Verpackungsgruppe zugeordnet.
SP 408
Diese Eintragung gilt nur für wässerige Lösungen, die aus Wasser, Tetramethylammoniumhydroxid (TMAH) und nicht mehr als 1 % anderen Bestandteilen bestehen. Andere Zubereitungen, die Tetramethylammoniumhydroxid enthalten, müssen einer entsprechenden Gattungseintragung oder n.a.g.-Eintragung zugeordnet werden (z. B. UN 2927 GIFTIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.), mit folgenden Ausnahmen: a) andere Zubereitungen, die ein Tensid in einer Konzentration von mehr als 1 % und mindestens 8,75 % Tetramethylammoniumhydroxid enthalten, sind der Eintragung UN 2927 GIFTIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G., Verpackungsgruppe I zuzuordnen und b) andere Zubereitungen, die ein Tensid in einer Konzentration von mehr als 1 % und mehr als 2,38 %, aber weniger als 8,75 % Tetramethylammoniumhydroxid enthalten, sind der Eintragung UN 2927 GIF-TIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G., Verpackungsgruppe II zuzuordnen.