

UN 2210
MANEB oder MANEBZUBEREITUNGEN mit mindestens 60 Masse-% Maneb
ADR 2025 · Klasse 4.2 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 4.2
- Klassif.
- SW1
- Verp.-Gruppe
- III
- Gefahrzettel
- 4.2 +4.3
- Beförd.-Kat.
- 3 (E)
- Klasse
- 4.2
- Klassifizierungscode
- SW1
- Verpackungsgruppe
- III
- Sondervorschriften
- 273
- Begrenzte Mengen
- 0
- Freigestellte Mengen
- E1
- Zusammenpackung
- MP14
- Tankanweisung
- T1
- Sondervorschriften Tank
- TP33
- Tankcodierung
- SGAN
- Fahrzeugtyp
- AT
- Gefahrnummer
- 40
- Freimenge
- 1000 kg/L
Sondervorschriften
SP 273
Maneb und Manebzubereitungen, die gegen Selbsterhitzung stabilisiert sind, müssen nicht der Klasse 4.2 zugeordnet werden, wenn durch Prüfungen nachgewiesen werden kann, dass sich ein kubisches Volumen von 1 m³ des Stoffes nicht selbst entzündet und die Temperatur in der Mitte der Probe 200 °C nicht übersteigt, wenn die Probe während 24 Stunden auf einer Temperatur von mindestens 75 °C ± 2 °C gehalten wird.