Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 2.2
UN 2857

KÄLTEMASCHINEN mit nicht entzündbaren, nicht giftigen Gasen oder Ammoniaklösungen (UN 2672)

ADR 2025 · Klasse 2 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
2
Klassif.
6A
Gefahrzettel
2.2
Beförd.-Kat.
3 (E)
Klasse
2
Klassifizierungscode
6A
Gefahrzettel
2.2 Gefahrzettel 2.2
Sondervorschriften
119
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P003
Sondervorschriften Verpackung
PP32
Zusammenpackung
MP9
Beförderungskategorie
3 (E)
Sondervorschriften Beförderung
CV9
Freimenge
1000 kg/L

Sondervorschriften

SP 119

Kältemaschinen umfassen Maschinen oder andere Geräte, die speziell dafür ausgelegt sind, Lebensmittel oder andere Produkte in einem Innenabteil auf geringer Temperatur zu halten, sowie Klimaanlagen. Kältemaschinen und Bauteile von Kältemaschinen, die weniger als 12 kg Gas der Klasse 2 Buchstabe A oder O gemäss Absatz 2.2.2.1.3 oder weniger als 12 Liter Ammoniaklösung (UN-Nummer 2672) enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR. Bem. Für Zwecke der Beförderung dürfen Wärmepumpen als Kältemaschinen angesehen werden.

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