
UN 2880
CALCIUMHYPOCHLORIT, HYDRATISIERT oder CALCIUMHYPOCHLORIT, HYDRATISIERTE MISCHUNG mit mindestens 5,5 %, aber höchstens 16 % Wasser
ADR 2025 · Klasse 5.1 · 2 Varianten · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 5.1
- Klassif.
- O2
- Verp.-Gruppe
- II
- Gefahrzettel
- 5.1
- Beförd.-Kat.
- 2 (E)
Variante 1 — Verpackungsgruppe II
Variante 2 — Verpackungsgruppe III
Sondervorschriften
SP 314
a) Diese Stoffe neigen bei erhöhten Temperaturen zur exothermen Zersetzung. Die Zersetzung kann durch Wärme oder durch Unreinheiten (d. h. pulverförmige Metalle (Eisen, Mangan, Kobalt, Magnesium) und ihre Verbindungen) ausgelöst werden. b) Während der Beförderung dürfen diese Stoffe keiner direkten Sonneneinstrahlung und keinen Wärmequellen ausgesetzt sein und müssen an ausreichend belüfteten Stellen abgestellt sein.
SP 322
Diese Güter sind, wenn sie in Form nicht krümelnder Tabletten befördert werden, der Verpackungsgruppe III zugeordnet.