

WASSERSTOFFPEROXID UND PERESSIGSÄURE, MISCHUNG mit Säure(n), Wasser und höchstens 5 % Peressigsäure, STABILISIERT
ADR 2025 · Klasse 5.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 5.1
- Klassif.
- OC1
- Verp.-Gruppe
- II
- Gefahrzettel
- 5.1 +8
- Beförd.-Kat.
- 2 (E)
- Klasse
- 5.1
- Klassifizierungscode
- OC1
- Verpackungsgruppe
- II
- Begrenzte Mengen
- 1 L
- Freigestellte Mengen
- E2
- Zusammenpackung
- MP15
- Tankanweisung
- T7
- Tankcodierung
- L4BV(+)
- Fahrzeugtyp
- AT
- Sondervorschriften Beförderung
- CV24
- Gefahrnummer
- 58
- Freimenge
- 333 kg/L
Sondervorschriften
SP 196
Zubereitungen, die bei Laborversuchen weder im kavitierten Zustand detonieren noch deflagrieren, die bei Erhitzung unter Einschluss nicht reagieren und die keine Explosionskraft zeigen, dürfen unter dieser Eintragung befördert werden. Die Zubereitung muss auch thermisch stabil sein (d. h. die Temperatur der selbstbeschleunigenden Zersetzung (SADT) für ein Versandstück von 50 kg beträgt mindestens 60 °C). Zubereitungen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, sind unter den Vorschriften der Klasse 5.2 zu beför-dern (siehe Unterabschnitt 2.2.52.4).
SP 553
Diese Mischung von Wasserstoffperoxid und Peressigsäure, Mischung, stabilisiert, darf unter Laborversuchsbedingungen (siehe Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil II Abschnitt 20) weder unter Einschluss detonieren noch deflagrieren und soll auch im verdämmten Zustand weder beim Erhitzen noch infolge Sprengwirkung irgendwelche Explosionskräfte zeigen. Dieses Präparat (Zubereitung) muss thermisch stabil sein (Selbstzersetzungstemperatur 60 °C oder höher für ein Versandstück von 50 kg) und zur De-sensibilisierung einen flüssigen Stoff enthalten, der mit Peressigsäure verträglich ist. Präparate (Zubereitungen), die diesen Kriterien nicht entsprechen, gelten als Stoffe der Klasse 5.2 (siehe Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil II Absatz 20.4.3 g)).