ADR-Code TP6
Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks (TP) nach ADR 2025.
Der Tank ist mit Druckentlastungseinrichtungen auszurüsten, die an den Fassungsraum und die Art der beförderten Stoffe angepasst sind, um unter allen Umständen, einschliesslich einer vollständigen Feuereinwirkung, das Bersten des Tanks zu verhindern. Die Einrichtungen müs- sen auch mit dem Stoff verträglich sein.
Stoffe mit Code TP6
- UN 1991 — CHLOROPREN, STABILISIERT
- UN 2014 — WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG mit mi...
- UN 2015 — WASSERSTOFFPEROXID, STABILISIERT oder WASSE...
- UN 2984 — WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG mit mi...
- UN 3149 — WASSERSTOFFPEROXID UND PERESSIGSÄURE, MISCH...
- UN 3531 — POLYMERISIERENDER STOFF, FEST, STABILISIERT, N.A.G.
- UN 3532 — POLYMERISIERENDER STOFF, FLÜSSIG, STABILISI...
- UN 3533 — POLYMERISIERENDER STOFF, FEST, TEMPERATUR- ...
- UN 3534 — POLYMERISIERENDER STOFF, FLÜSSIG, TEMPERATU...