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Gefahrzettel 5.1Gefahrzettel 8
UN 2015

WASSERSTOFFPEROXID, STABILISIERT oder WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG, STABILISIERT, mit mehr als 70 % Wasserstoffperoxid

ADR 2025 · Klasse 5.1 · 2 Varianten · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
5.1
Klassif.
OC1
Verp.-Gruppe
I
Gefahrzettel
5.1 +8
Beförd.-Kat.
1 (B/E)

Variante 1 — Verpackungsgruppe I

Klasse
5.1
Klassifizierungscode
OC1
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
5.1 + 8 Gefahrzettel 5.1 Gefahrzettel 8
Sondervorschriften
640N
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P501
Zusammenpackung
MP2
Tankanweisung
T9
Sondervorschriften Tank
TP2 TP6 TP24
Tankcodierung
L4DV(+)
Sondervorschriften Tankcodierung
TU3 TU28 TC2 TE8 TE9 TT1
Fahrzeugtyp
FL
Beförderungskategorie
1 (B/E)
Sondervorschriften Beförderung
V5 CV24 S20
Gefahrnummer
559
Freimenge
20 kg/L

Variante 2 — Verpackungsgruppe I: WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG, STABILISIERT, mit mehr als 60 %, aber höchstens 70 % Wasserstoffperoxid

Klasse
5.1
Klassifizierungscode
OC1
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
5.1 + 8 Gefahrzettel 5.1 Gefahrzettel 8
Sondervorschriften
640O
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P501
Zusammenpackung
MP2
Tankanweisung
T9
Sondervorschriften Tank
TP2 TP6 TP24
Tankcodierung
L4BV(+)
Sondervorschriften Tankcodierung
TU3 TU28 TC2 TE7 TE8 TE9 TT1
Fahrzeugtyp
FL
Beförderungskategorie
1 (B/E)
Sondervorschriften Beförderung
V5 CV24 S20
Gefahrnummer
559
Freimenge
20 kg/L

Sondervorschriften

SP 640

Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (2) aufgeführten physikalischen und technischen Eigenschaften führen bei der Beförderung des Stoffes in ADR-Tanks zu unterschiedlichen Tankcodierungen für ein und dieselbe Verpackungsgruppe. Zur Identifizierung dieser physikalischen und technischen Eigenschaften des in einem Tank beförderten Produkts ist nur bei der Beförderung in ADR-Tanks zu den im Beförderungspapier vorgeschriebenen Informationen folgende Angabe hinzuzufügen: «Sondervorschrift 640X», wobei X der entsprechende Grossbuchstabe ist, der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (6) nach dem Verweis auf Sondervorschrift 640 erscheint. Auf diese Angabe kann bei Beförderung in einem Tanktyp, der für eine bestimmte Verpackungsgruppe einer bestimmten UN-Nummer mindestens den höchsten Anforderungen genügt, verzichtet werden.

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