Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 5.1
UN 1942

AMMONIUMNITRAT mit höchstens 0,2 % brennbaren Stoffen, einschliesslich jedes als Kohlenstoff berechneten organischen Stoffes, unter Ausschluss jedes anderen zugesetzten Stoffes

ADR 2025 · Klasse 5.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
5.1
Klassif.
O2
Verp.-Gruppe
III
Gefahrzettel
5.1
Beförd.-Kat.
3 (E)
Klasse
5.1
Klassifizierungscode
O2
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
5.1 Gefahrzettel 5.1
Sondervorschriften
306 611
Begrenzte Mengen
5 kg
Freigestellte Mengen
E1
Verpackungsanweisungen
P002 IBC08 LP02 R001
Sondervorschriften Verpackung
B3
Zusammenpackung
MP10
Tankanweisung
T1 BK1 BK2 BK3
Sondervorschriften Tank
TP33
Tankcodierung
SGAV
Sondervorschriften Tankcodierung
TU3
Fahrzeugtyp
AT
Beförderungskategorie
3 (E)
Sondervorschriften Beförderung
VC1 VC2 AP6 AP7 CV24 S23
Gefahrnummer
50
Freimenge
1000 kg/L

Sondervorschriften

SP 306

Diese Eintragung darf nur für Stoffe verwendet werden, die bei den Prüfungen gemäss Prüfreihe 2 (siehe Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil I) zu unempfindlich für eine Zuordnung zur Klasse 1 sind.

SP 611

Ammoniumnitrat mit mehr als 0,2 % brennbaren Stoffen (einschliesslich organischer Stoffe als Kohlenstoff- Äquivalent) ist zur Beförderung nicht zugelassen, ausgenommen als Bestandteil eines Stoffes oder Gegenstandes der Klasse 1.

Verwandte Stoffe in Klasse 5.1