
UN 2208
CALCIUMHYPOCHLORIT, MISCHUNG, TROCKEN, mit mehr als 10 %, aber höchstens 39 % aktivem Chlor
ADR 2025 · Klasse 5.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 5.1
- Klassif.
- O2
- Verp.-Gruppe
- III
- Gefahrzettel
- 5.1
- Beförd.-Kat.
- 3 (E)
- Klasse
- 5.1
- Klassifizierungscode
- O2
- Verpackungsgruppe
- III
- Gefahrzettel
- 5.1

- Sondervorschriften
- 314
- Begrenzte Mengen
- 5 kg
- Freigestellte Mengen
- E1
- Zusammenpackung
- MP10
- Tankcodierung
- SGAN
- Sondervorschriften Tankcodierung
- TU3
- Fahrzeugtyp
- AT
- Gefahrnummer
- 50
- Freimenge
- 1000 kg/L
Sondervorschriften
SP 314
a) Diese Stoffe neigen bei erhöhten Temperaturen zur exothermen Zersetzung. Die Zersetzung kann durch Wärme oder durch Unreinheiten (d. h. pulverförmige Metalle (Eisen, Mangan, Kobalt, Magnesium) und ihre Verbindungen) ausgelöst werden. b) Während der Beförderung dürfen diese Stoffe keiner direkten Sonneneinstrahlung und keinen Wärmequellen ausgesetzt sein und müssen an ausreichend belüfteten Stellen abgestellt sein.